AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Vertragsparteien

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsschlüsse zwischen den folgenden Vertragsparteien:

  • Ortsverein, im folgenden „Ortsverein“ genannt
  • Schwarzwaldverein e.V. – Hauptverein, im folgenden „Hauptverein“ genannt
  • Lebenswerk Freiburg – Lisa Nicklaus, im folgenden „Lebenswerk“ genannt

2. Bestellung & Vertragsschluss

Mit der verbindlichen Bestellung der neuen Ortsvereins-Website über das Bestellformular werden folgende Verträge geschlossen:

  • Bereitstellungsvertrag zwischen Ortsverein und Hauptverein (2.1.)
  • Hosting- & Lizenzvertrag zwischen Ortsverein und Lebenswerk (2.2.)
  • Webpflegevertrag zwischen Ortsverein und Lebenswerk (2.3.)
2.1. Bereitstellungsvertrag zwischen Ortsverein und Hauptverein

2.1.1. Gegenstand der Bereitstellung
Der Bereitstellungsvertrag zwischen Ortsverein und Hauptverein umfasst die Bereitstellung der „Ortsvereins-Website“ auf WordPress- und Elementor-Basis mit allen auf dieser Website erläuterten Funktionen. Die Ortsvereins-Website wird im universellen Basis-Format fertig installiert auf dem bei Lebenswerk gebuchten Hostingpaket, vorerst auf einer Test-URL, ausgeliefert. Login-Daten für den Admin-Bereich werden zur Verfügung gestellt, sodass sich der Ortsverein dort einloggen und seine Seiten individualisieren kann.

2.1.2. Individualisierung
Die Individualisierung der Ortsvereins-Website bleibt gänzlich dem Ortsverein überlassen. Für die wichtigsten Schritte gibt es dazu eine eigene Erklär-Homepage mit Screenshots; entsprechende Schulungen bietet der Hauptverein an.

2.1.3. Inbetriebnahme
Sobald die Individualisierung abgeschlossen ist, beauftragt der Ortsverein Lebenswerk mit der Inbetriebnahme der Ortsvereins-Website. Innerhalb von 14 Tagen wird die Ortsvereins-Webseite dann im Live-System in Betrieb genommen.

2.1.4. Bereitstellungsgebühr
Die Höhe der auf der Seite /kosten/ ausgewiesenen einmaligen Bereitstellungsgebühr richtet sich nach Datum des Vertragsschlusses. Die dort angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Das Einführungsangebot gilt für Bestellungen bis einschließlich 31.12.2023, das reguläre Angebot gilt ab dem 01.01.2024. Ausschlaggebend ist das Datum des Bestelleingangs.

2.1.5. Zahlungsbedingungen
Die Gesamtsumme inklusive Mehrwertsteuer wird mit dem Datum der Bestellung fällig. Der Hauptverein stellt dem Ortsverein den entsprechenden Betrag nach Bestelleingang in Rechnung. Dieser ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung angegebene Konto des Hauptvereins zu überweisen.

2.1.6. Nutzungsrecht
Die Ortsvereins-Website wird dem Ortsverein vom Hauptverein für die gesamte Vertragslaufzeit zur individuellen Nutzung als Ortsvereins-Homepage zur Verfügung gestellt.

2.1.7. Sonderwünsche
Individuelle Sonderwünsche als Erweiterung der vom Hauptverein bereitgestellten Ortsvereins-Website (Basis-Format) müssen vom Ortsverein nach der Bestellung mit Lebenswerk rückgesprochen werden. Ein entsprechendes Angebot wird nach Möglichkeit von Lebenswerk an den Ortserein ausgestellt.

2.2. Hosting- & Lizenzvertrag zwischen Ortsverein und Lebenswerk

2.2.1. Vertragsgegenstand
Der Hosting- & Lizenzvertrag zwischen Ortsverein und Lebenswerk umfasst die in dem vom Ortsverein bei der Bestellung ausgewählten Paket enthaltenen Leistungen. Diese sind zusammen mit den entsprechenden Paketpreisen auf der Seite /kosten/ ausgewiesen. Die dort angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2.2. Vertragsbeginn und -laufzeit
Der Hosting- & Lizenzvertrag ist gültig ab Datum der Bestellung. Die Laufzeit des Vertrags umfasst bei allen Paketen 1 Jahr ab Vertragsbeginn und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht zuvor fristgerecht gekündigt wurde.

2.2.3. Kündigungsfristen
Der Hosting- & Lizenzvertrag kann jährlich zum nächsten Laufzeitintervall mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor Ablauf des aktuellen Laufzeitintervalls gekündigt werden.

2.2.4. Abrechnung & SEPA-Lastschriftmandat
Die jeweilige Gebühr für Hosting und Lizenzen wird jährlich innerhalb des aktuellen Laufzeitintervalls abgerechnet. Die Zahlung ist ausschließlich per SEPA-Lastschrift möglich. Das bei der Bestellung erteilte SEPA-Lastschriftmandat ist gültig ab Datum der Bestellung und gilt bis zur Beendigung des jeweiligen Vertrages. Im Falle einer Rücklastschrift bei dem von Ihnen angegebenen Bankkonto berechnen wir eine Rücklastschriftgebühr von 15,00€.

2.3. Webpflegevertrag zwischen Ortsverein und Lebenswerk

2.3.1. Vertragsgegenstand
Der Webpflegevertrag zwischen Ortsverein und Lebenswerk umfasst die in dem vom Ortsverein bei der Bestellung ausgewählten Paket enthaltenen Leistungen. Diese sind zusammen mit den entsprechenden Paketpreisen auf der Seite /kosten/ ausgewiesen. Die dort angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.3.2. Vertragsbeginn und -laufzeit
Der Webpflegevertrag ist gültig jeweils zum Beginn des nächsten Kalenderquartals nach Bestellung. Die Laufzeit des Vertrags umfasst je nach gewähltem Paket entweder 1 Jahr oder 1 Quartal ab Vertragsbeginn und verlängert sich automatisch um ein Laufzeitintervall, wenn der Vertrag nicht zuvor fristgerecht gekündigt wurde.

2.3.3. Kündigungsfristen
Der Webpflegevertrag kann jeweils zum nächsten Laufzeitintervall mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat vor Ablauf des aktuellen Laufzeitintervalls gekündigt werden.

2.3.4. Abrechnung & SEPA-Lastschriftmandat
Die jeweilige Gebühr für die technische Webpflege wird beim jährlichen Paket 1x pro Jahr, beim quartalsweisen Paket 1x pro Quartal abgerechnet. Die Zahlung ist ausschließlich per SEPA-Lastschrift möglich. Das bei der Bestellung erteilte SEPA-Lastschriftmandat ist gültig ab Datum der Bestellung und gilt bis zur Beendigung des jeweiligen Vertrages. Im Falle einer Rücklastschrift bei dem von Ihnen angegebenen Bankkonto berechnen wir eine Rücklastschriftgebühr von 15,00€.

2.3.5. Datensicherung
Die pro Laufzeitintervall erstellten Datensicherungen werden auf einem lokalen Datenträger offline gespeichert. Wiederherstellungspunkt ist jeweils die zuletzt erstellte Datensicherung innerhalb des gewählten Intervalls. Nach spätestens 2 Jahren werden diese Daten von den Lebenswerk Datenträgern gelöscht.

2.3.6. Updates & eventuelle Inkompatibilitäten
Bei den Updates von WordPress, Elementor und den zusätzlich eingebundenen Plugins können von Zeit zu Zeit Inkompatibilitäten zwischen den einzelnen Komponenten auftreten. Falls diese mit einfachen Mitteln zu beheben sind, werden diese von Lebenswerk automatisch behoben. Bei größeren Inkompatibilitäten setzt Lebenswerk sich mit dem Ortsverein in Verbindung und berät den Ortsverein hinsichtlich Möglichkeiten zur Problemlösung.

3. Vertragliche Bindung / Kündigung

3.1. Vertragliche Bindung & Übertragbarkeit

3.1.1. Vertragliche Bindung
Die Bereitstellung der Ortsvereins-Website ist gebunden an ein gebuchtes Hosting- & Lizenz-Paket bei Lebenswerk, sowie an ein gebuchtes Webpflege-Paket bei Lebenswerk. Ein Umzug der Ortsvereins-Website zu einem anderen Provider ist nicht möglich.

3.1.2. Übertragbarkeit
Eine Übertragung der Ortsvereins-Website an einen anderen Ortsverein oder fremde Dritte ist nicht möglich. Sollte der Ortsverein seine Rechtsform ändern, z.B. mit einem anderen Ortsverein fusionieren, ist nach Rücksprache mit dem Hauptverein und Lebenswerk eine Übertragung der Verträge auf die neue Rechtsform möglich.

3.2. Kündigung

3.2.1. Ersatzlose Kündigung
Durch die in 3.1.1. erläuterte vertragliche Bindung erlöschen bei ersatzloser Kündigung eines der in 2. genannten drei Verträge automatisch die beiden anderen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Lediglich bei Vertragswechsel der Paketgrößen des Hosting- & Lizenzvertrags  bzw. des Webpflegevertrags bleiben die jeweiligen anderen Verträge davon unberührt.

3.2.2. Interner Vertragswechsel
Bei Vertragswechsel zur nächstkleineren oder nächstgrößeren Paketgröße des Hosting- & Lizenzvertrags  bzw. des Webpflegevertrags bleiben die jeweiligen anderen Verträge davon unberührt.

4. Rechtssicherheit & Haftung

4.1. Impressum & Datenschutzerklärung

4.1.1. Impressum
Bei Bereitstellung der Ortsvereins-Website ist diese bereits mit den ortsvereinsspezifischen Stammdaten aus dem Internen Online Bereich (IOB) verknüpft. Die gesetzlichen Pflichtangaben wie Vereinsname und -anschrift, die vertretungsberechtigten Vorsitzenden und entsprechenden Kontaktdaten, sowie Daten zum Vereinsregister werden automatisch aus dem IOB ins Impressum der Ortsvereins-Website übertragen.

Der Ortsverein bzw. deren vertretungsberechtigter Vorstand ist als Website-Inhaber allein für die Rechtssicherheit seiner Seiten verantwortlich und haftet allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Impressum-Angaben. Der Ortsverein verpflichtet sich, diese nach Bereitstellung der Ortsvereins-Website zu prüfen, ggf. notwendige Anpassung selbstständig vorzunehmen und alle Angaben stets aktuell zu halten.

Eine Gewährleistung der Rechtssicherheit bei Bereitstellung der Ortsvereins-Website oder zu späterem Zeitpunkt kann weder vom Hauptverein noch von Lebenswerk übernommen werden.

4.1.2. Datenschutzerklärung
Wie im Impressum werden in der Datenschutzerklärung als verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung Vereinsname und -anschrift, die vertretungsberechtigten Vorsitzenden und entsprechenden Kontaktdaten, aus dem IOB übertragen.

Falls der Ortsverein einen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, ist dieser dort mit Namen und Kontaktdaten zusätzlich vom Ortsverein einzutragen.

Alle Texte der Datenschutzerklärung sind bei Auslieferung der Ortsvereins-Website (Basis-Format) auf die zu diesem Zeitpunkt eingebundenen Funktionen ausgelegt und verstehen sich als Vorlagen, die vom Ortsverein auf Richtigkeit überprüft und ggf. angepasst und ergänzt werden müssen.

Der Ortsverein bzw. deren vertretungsberechtigter Vorstand ist als Website-Inhaber allein für die Rechtssicherheit seiner Seiten verantwortlich und haftet allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Datenschutz-Angaben. Der Ortsverein verpflichtet sich, diese nach Bereitstellung der Ortsvereins-Website zu prüfen, ggf. notwendige Anpassung selbstständig vorzunehmen und alle Angaben stets aktuell zu halten.

Eine Gewährleistung der Rechtssicherheit bei Bereitstellung der Ortsvereins-Website oder zu späterem Zeitpunkt kann weder vom Hauptverein noch von Lebenswerk übernommen werden.

4.2. Datenschutzkonforme Funktionalität

4.2.1. Cookie-Einwilligung

Bei Bereitstellung der Ortsvereins-Website ist diese mit einer Cookie-Einwilligungsfunktion versehen, die nach Vorgaben der Datenschutzverordnung die Einwilligung der Website-Benutzer zum Einsatz von Cookies einholt.

Für die ordnungsgemäße Funktionalität dieses Tools und alle darin enthaltenen Texte und Angaben ist der Ortsverein bzw. deren vertretungsberechtigter Vorstand als Website-Inhaber allein verantwortlich und haftet allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und eingesetzten Funktionalität.

Der Ortsverein verpflichtet sich, die enthaltenen Texte und Angaben zu prüfen, sowie die ordnungsgemäße Funktion des Tools permanent zu überwachen, ggf. notwendige Anpassung selbstständig vorzunehmen und alle Angaben stets aktuell zu halten.

Eine Gewährleistung der Rechtssicherheit bei Bereitstellung der Ortsvereins-Website oder zu späterem Zeitpunkt kann weder vom Hauptverein noch von Lebenswerk übernommen werden.

4.2.2. Google Fonts, Font Awesome & ähnliche externe Anbieter

Die vom Hauptverein bereitgestellte Ortsvereins-Website hat alle Schriftarten und Icons wie Google Fonts oder Font Awesome laut der aktuellen Datenschutzverordnung lokal eingebunden, sodass keine externen Server dafür notwendig sind.

Der Ortsverein verpflichtet sich, bei Einbindung weiterer Plugins und Funktionen die ausschließlich lokale Einbindung beizubehalten. Als Website-Inhaber ist der Ortsverein, bzw. sein vertretungsberechtigter Vorstand, alleine für die konforme Einbindung von Schriftarten & Icons verantwortlich.

Eine Gewährleistung der Rechtssicherheit bei Bereitstellung der Ortsvereins-Website oder zu späterem Zeitpunkt kann weder vom Hauptverein noch von Lebenswerk übernommen werden.

4.3. Redaktionelle Inhalte & Fotos

4.3.1. Veranwortlichkeit für redaktionelle Inhalte

Als verantwortliche Person für redaktionelle Inhalte kann der Ortsverein eine Person vereinsintern festlegen. Diese muss entsprechnd im Impressum als „Verantwortlich für redaktionelle Inhalte“ angegeben werden.

Der Ortsverein verpflichtet sich, auf die Rechtskonformtität aller veröffentlichten Inhalte zu achten. Als Website-Inhaber ist der Ortsverein, bzw. seine vertretungsberechtigten Personen, alleine für die veröffentlichten Inhalte verantwortlich und haftet für diese.

4.3.2. Eingebundene Fotos und Urhebernennung

Der Ortsverein verpflichtet sich, ausschließlich Fotos einzubinden, die für die Nutzung auf seiner Website freigegeben sind. Außerdem verpflichtet er sich, wenn notwendig, im Impressum entsprechende Angaben zum Urheber einzubinden.

Als Website-Inhaber ist der Ortsverein, bzw. sein vertretungsberechtigter Vorstand, alleine für die veröffentlichten Fotos inkl. eventueller Urhebernennungen verantwortlich und haftet für diese.

Freiburg, April 2023, Schwarzwaldverein e.V.